Das 1. Staatsexamen hat Rechtsanwalt Dr. Schiller 1972 an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main abgelegt. Von 1972 bis 1975 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht an der Universität Frankfurt am Main (Prof. Dr. Klaus Lüderssen).
1975 erfolgte die Promotion über »Grundprobleme einer empirisch strukturierten Strafgesetzgebung«. Seit 1976 ist Dr. Schiller Rechtsanwalt zu Frankfurt am Main und war bis 31. Januar 2019 Notar beim Oberlandesgericht in Frankfurt am Main mit dem Amtsbezirk Frankfurt am Main.
Verschiedene Veröffentlichungen erfolgten in Fachzeitschriften, Handbüchern, Festschriften und Vortragssammlungen. Im Jahr 2014 wurde die Festschrift für Wolf Schiller zu seinem 65. Geburtstag veröffentlicht.
Deutschen und internationalen Unternehmen ebenso wie namhaften Bankinstituten ist Rechtsanwalt Dr. Schiller bei sensiblen Sachverhalten ein kompetenter Ansprechpartner.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Dr. Lilie hat an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz studiert und ihre praktische Studienzeit u.a. bei der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York wahrgenommen. Rechtsanwältin Dr. Lilie hat zu dem Thema „Akteneinsichtsrecht für Schöffen – insbesondere bei Verständigungen in Umfangsverfahren“ am Lehrstuhl von Prof. Dr. Zopfs an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz promoviert.
Seit 2010 ist sie als Rechtsanwältin im Wirtschaftsstrafrecht tätig und verteidigt und berät Individualbeschuldigte und Unternehmen vor allem in Wirtschaftsstrafsachen. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen des Bank- und Kapitalmarktstrafrechts, der Korruptionsdelikte, Steuerstrafverfahren sowie in Fragen der Compliance. Sie vertritt und begleitet außerdem Zeugen und Opfer von Straftaten und ist in der Beratung im Zusammenhang mit der Erstattung von Strafanzeigen tätig. Rechtsanwältin Dr. Lilie hat in mehreren Umfangsverfahren verteidigt, u.a. in einem Verfahren gegen Vorstände einer Landesbank wegen Bilanzfälschung sowie in einem Verfahren gegen Mitarbeiter einer großen deutschen Bank im Zusammenhang mit Vorwürfen eines „CO²-Umsatzsteuerkarussels“.
Rechtsanwältin Dr. Lilie ist seit 2010 Mitglied und Regionalbeauftragte des Forums Junge Anwaltschaft für den Landgerichtsbezirk Mainz. 2018 wurde sie in den Vorstand des Rheinhessischen Anwaltverein Mainz e.V. gewählt. Rechtsanwältin Dr. Lilie ist außerdem Mitglied bei dem Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV), in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, im Rheinhessischen Anwaltverein Mainz e.V. und bei der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV).
Darüber hinaus war Rechtsanwältin Dr. Lilie seit 2007 bis 2020 ständige Autorin des C.H. Beck-Fachdienstes Strafrecht, von 2012 bis 2018 war sie Redakteurin der Neuen Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt), seit 2019 ist sie Herausgeberin der NZWiSt sowie seit 2015 Geschäftsführerin des Deutschen Zentrums für Wirtschaftsstrafrecht (DZWiSt).
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ihwas studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Nach dem Studium war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am strafrechtlichen Lehrstuhl von Professor Dr. Mark A. Zöller an der Universität Trier tätig. In dieser Zeit promovierte er mit summa cum laude zu dem Thema „Strafverfolgung in Sozialen Netzwerken – Facebook & Co. als moderne Ermittlungswerkzeuge“.
Rechtsanwalt Dr. Ihwas ist schwerpunktmäßig in den Bereichen des Datenschutz(straf)rechts und Internetstrafrechts tätig. Er vertritt Unternehmen und Individualpersonen gegenüber den Datenschutzbehörden im Falle von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz. Dr. Ihwas ist zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (TÜV NORD).
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Verteidigung und Beratung von Individualbeschuldigten sowie Unternehmen in Wirtschaftsstrafsachen. Er berät Unternehmen insbesondere bei der Durchführung von internen Untersuchungen.
Rechtsanwalt Dr. Ihwas ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, im Rheinhessischen Anwaltverein, im Forum Junge Anwaltschaft des DAV, in der der wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV) und im Deutschen Zentrums für Wirtschaftsstrafrecht (DZWiSt). Im Jahr 2019 wurde er in den Vorstand des Vereins zur Förderung des Instituts für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht der Universität Trier (ISP) gewählt.